Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Leistungsumfang
1. Die Agentur vermittelt im Auftrag des Wohnungseigentümers Wohnungen an Geschäftsreisende und/oder Urlauber.
2. Aufgrund der Vermittlungstätigkeit wird zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Gast ein Vertrag geschlossen. Der Wohnungseigentümer hat der Agentur in diesem Zusammenhang eine entsprechende Vertragsabschlussvollmacht erteilt. Zwischen der Agentur und dem Gast entsteht kein Vertragsverhältnis.
3. Die Agentur und der Wohnungseigentümer sind keine Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB.
§ 2 Vertragsschluss, Zahlung
1. Mit einer automatischen Buchungsbestätigung per E-Mail durch die Agentur entsteht für den Gast ein verbindlicher Anspruch auf die Anmietung der bestätigten Unterkunft für den gewählten Zeitraum. Die Buchungsbestätigung enthält u.a. alle relevanten Informationen, um den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten.
2. Nach einer Buchung erhält der Gast eine Rechnung. Eine Übergabe der Wohnung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
§ 3 Kündigung/ Stornierung
1. Eine Kündigung bzw. Stornierung durch den Gast ist nicht möglich.
2. Dem Gastgeber ist der entstehende Schaden zu ersetzten.
3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Wohnungen hat der Wohnungseigentümer die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung anzurechnen. Wird die Wohnung nicht anderweitig vermietet, so kann die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung gestellt werden.
4. Der Gast kann dem Vermieter einen geringeren Schaden nachweisen.
§ 4 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Die Agentur verarbeitet die Daten des Gastes nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, um ihre Aufgaben als Vermittler zu erfüllen.
2. Mit der Abgabe der Kontaktdaten im Buchungsformular erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass seine Daten an den Wohnungseigentümer der gewählten Unterkunft weitergeleitet werden.
3. Darüber hinaus ist die Agentur verpflichtet, sämtliche erlangten Daten des Gastes vertraulich zu behandeln. Insbesondere eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
§ 5 Haftung / Haftungsausschluss
1. Die Agentur haftet ausschließlich für ihre Vermittlungstätigkeit. Alle Angaben zu den im Auftrag des Kunden vermittelten Wohnungen stammen vom Kunden und die Agentur hat diese nicht selbst überprüft.
2. Die Agentur haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt und für Übermittlungsstörungen in der elektronischen Datenübertragung.
3. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die der Gast in der Unterkunft insbesondere durch Diebstähle oder Unfälle erleidet.
4. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Wohnungseigentümer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Wohnungseigentümers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Wohnungseigentümers beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an der angemieteten Wohnung auftreten, wird der Wohnungseigentümer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
5. Der Wohnungseigentümer übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Verlust der eingebrachten Sachen des Gastes. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für solche Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Wohnungseigentümers beruhen.
§ 6 Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit dem Agenturvertrag stehenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Firmensitz der Agentur.
§ 7 Benutzung der Wohnung
Die Wohnung darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 12.07.2023